Mitgliedschaft

Alles rund um die Mitgliedschaft im SV Blau Weiß Neschwitz

Du willst Mitglied im SV Neschwitz werden? Dann bist du hier richtig. In der folgenden Infobox findest Du den Ansprechpartner für die Mitgliederverwaltung im Sportverein. Schreibe oder rufe ihn an, um deinen Wunsch in die Tat umzusetzen. Er wird dich nach dem Gespräch an den richtigen Ansprechpartner in der jeweiligen Abteilung vermitteln.

Ansprechpartner: Steffen Robel

Telefonnummer: 0175/5736722

E-Mail:mv@sv-neschwitz.de

Schnupperkurse für Neulinge

Wer sich noch unschlüssig ist, der kann gern kostenlos zwei Trainingseinheiten bei den einzelnen Abteilungen besuchen kommen. In Absprache mit den Trainern und Abteilungsleitern lässt ein Schnuppertag kurzfristig einrichten. Besonders die jungen Sportler unter uns nutzen dieses Angebot, um den Sport und das Team näher kennenzulernen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Abhängig von deinem Alter und deiner beruflichen Situation, sind folgende Mitgliedsbeiträge zu erbringen:

Erwachsener (Vollzahler): 110 € pro Jahr

Familienticket (3 Vollzahler): 220 € pro Jahr

Rentenempfänger: 90 € pro Jahr

Studenten/ Auszubildende: 80 € pro Jahr

Grundwehrdienstleistende: 80 € pro Jahr

Arbeitslosengeld 2 Empfänger: 80 € pro Jahr

Vorschulkinder (bis 6 Jahre): 0 € pro Jahr

Kinder (7 bis 14 Jahre) & Schüler: 55 € pro Jahr

Ehrenmitglieder: 0 €

Der Beitrag kann steuerlich abgesetzt werden.

Wo finde ich den Mitgliedsantrag für den SV Neschwitz?

Hier den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausgefüllt beim ersten Besuch mitbringen.

Mitgliedsantrag

Wie sind die Zahlungsbedingungen beim SV Neschwitz?

Der Mitgliedsbeitrag wird in zwei Raten eingezogen und fällig zum 28.02. und 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres. Die Beiträge werden durch ein SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.

Zahlungsmethoden

Die einzig gültige Zahlungsmethode ist das freiwillige Lastschriftverfahren. Nutzen Sie bitte das Formular unter „Downloads“.

Was passiert beim Zahlungsverzug?

Wer den Beitrag ohne Begründung nicht abgebucht werden kann, ist er automatisch für den aktiven Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre wird aufgehoben, wenn das Mitglied den Beitrag gezahlt hat. Der Mitgliedsbeitrag verfällt auch bei längerer Sperre nicht. Eine Spielersperre ist keine Mitgliedskündigung.

Austritt aus dem Verein

Jedem Mitglied steht es frei den Verein zu verlassen. Aufgrund organisatorischer Gegebenheiten und Termingebundenheiten bei verschiedenen Sportbünden geht der Kündigung in der Regel eine drei monatige Kündigungsfrist voraus, die immer zum Ersten eines Monats beginnt.

Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und kann auch auf dem Postweg an den Verein gesendet werden.